AGB´s

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Hard- und Software incl. Online-Software

1. Geltungsbereich der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle in dieser Online-Seite aufgeführten Produkte, Lieferungen und Leistungen.

2. Angebot und Vertragsschluß

Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht.

Der Vertragsschluss kommt dadurch zustande, dass der Kunde das jeweilige Produkt kennzeichnet und den Bestellvorgang, wie von der Bestellsoftware vorgesehen, durchführt und am Ende die Auftragserteilung durch Anklicken des Bestellbuttons bestätigt.

3. Vertragsgegenstand und Nutzungsrecht

Vertragsgegenstand ist die Überlassung von Standardsoftware in dem Datenblatt wiedergegebenen Funktionsumfang.

Standardsoftware wird dem Kunden auf einem eigenen Datenträger oder per Download in seinem Partnerzugang, sowie einem Exemplar einer entsprechenden verbalen Beschreibung überlassen.

4. Nutzungsrechte (Software)

Die Firma räumt dem Kunden folgende Rechte ein:

  • Die Benutzung einer Kopie der Software auf einem Einzelcomputer unter der Voraussetzung, dass die Software zu jeder Zeit auf einem einzigen Computer verwendet wird. Die Benutzung der Software bedeutet, dass die Software entweder in einem temporären Speicher (z.B. RAM) eines Computers geladen ist oder auf einem permanenten Speicher (z.B. Festplatte, CD-ROM) geladen ist. Bei Erwerb von Mehrfachlizenzen darf der Kunde immer nur höchstens so viele Kopien in Benutzung haben, wie Lizenzen erworben wurden. Es werden keine zusätzlichen Lizenzen für eine Kopie der Software, die auf einem allgemein zugänglichen Speichermedium (Server) selbst installiert ist, benötigt. Wenn die voraussichtliche Zahl der Benutzer der Software die erworbenen Lizenzen übersteigt, so muss der Kunde angemessene Mechanismen oder Verfahren bereithalten, um sicherzustellen, dass die Zahl der Personen, die die Software gleichzeitig benutzen, nicht die Zahl der Lizenzen übersteigt.
  • Die Herstellung einer Kopie der Software für Sicherungszwecke
  • Die Erstellung eines Ausdrucks der verbalen Beschreibung (Handbuch mit Bedieneranleitung) und die Nutzung ausschließlich für eigene Zwecke

5. Urheberrecht(Software)

Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Strukturen und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software. Jede nicht ausdrücklich genehmigte Vervielfältigung, Nutzung, Weitergabe des Schriftmaterials ist untersagt und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

Jede Einräumung der Lizenz erfolgt zeitlich unbefristet. Sie erlischt automatisch, wenn der Kunde gegen eine Regelung dieses Vertrages verstößt.

6. Lieferung

Es werden keine verbindlichen Liefertermine zugesagt. Ist die Lieferung auch nach einem Zeitraum von 3 Monaten nach Auftragserteilung noch nicht erfolgt, so kann der Kunde der Firma eine angemessene Nachfrist setzen und bei ergebnislosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

Schadensersatz wegen der Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung des Lieferverzugs. Die Kosten für einen Versand und die Transportversicherung sind vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma liegt.

7. Haftungsbeschränkung

Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt, haftet die Firma insgesamt bis zu einer Höhe von DM 5.000,00. Die Firma haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige mittelbare und/oder Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die sich die Firma aus grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln zurechnen lassen muss.

8. Gewährleistung

Die Firma garantiert für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Empfangsdatum, dass die Software im Wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist und im Wesentlichen entsprechend der verbalen Beschreibung (Handbuch mit Bedieneranleitung) arbeitet. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge behält sich die Firma vor, insgesamt drei Nachbesserungen durchzuführen. Im Falle des endgültigen Scheiterns der Nachbesserung kann der Kunde entweder Wandelung oder Minderung verlangen. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z.B. Gewinnverlust, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die in Zusammenhang mit der Wiederherstellung verlorengegangener Daten entstehen, ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sein denn, dass der Firma bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Firma haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie hat deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Verkäufer hat sichergestellt, dass diese Daten aus einem anderen Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.

9. Zahlung

Alle Preise sind Netto-Preise. Die jeweilige gültige Mehrwertsteuer wird von der Firma gesondert ausgewiesen und ist zusätzlich zu vergüten. Alle zu zahlenden Vergütungen sind sofort nach Lieferung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt, Zinsen von 1,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma. Nach Kundenwunsch bedruckte Karten sind bei Druckfreigabe zahlbar und können danach weder korrigiert noch zurückgenommen werden.

10. Beweisklausel

Alle im EDV-System der Firma auf dauerhaftem und unveränderlichem Träger gespeicherten, elektronisch verarbeiteten Register mit Daten sind als Beweismittel der Datenübertragungen, Verträge und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien zugelassen.

11. Allgemeines

Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt deutsches Recht.

KüstenCard

1. Leistungsumfang

Die KÜSTENCARD ermöglicht es dem Karteninhaber, für einen einmaligen Kaufpreis auf den an der KÜSTENCARD beteiligten Golfanlagen unter Vorlage der KÜSTENCARD und des DGV-Mitgliedsausweises (oder ähnlicher Nachweise einer Spielbefähigung) entsprechend dem Kartentyp Golfrunden zu spielen.

2. Gültigkeit

Die KÜSTENCARD ist auf den beteiligten Golfanlagen, die im Flyer des jeweiligen Ausgabejahres aufgeführt sind, gültig. Die Anzahl der teilnehmenden Golfanlagen kann sich ändern. Aktueller Stand der Teilnehmer ist aus technischen Gründen immer die online Liste unter „teilnehmende Clubs“.
Die KÜSTENCARD ist grundsätzlich an 365 Tagen im Jahr gültig. Auf einigen der teilnehmenden Golfanlagen beschränkt sich die Gültigkeit jedoch auf die Wochentage Montag bis Freitag. Diese Golfanlagen sind im Internet und im Flyer entsprechend gekennzeichnet. Die KÜSTENCARD ist ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung bzw. einer eventuellen Aufladung für zwölf Monate zu den jeweiligen Betriebszeiten der Golfanlage gültig.

3. Bezugsstellen

Erhältlich ist die KÜSTENCARD normalerweise in den Golfanlagen, bei anderen Verkaufsstellen (Partnerhotels usw.) sowie
online unter: www.kuestencard.de

4. Verlust, Ersatz

Bei Verlust oder Diebstahl übernimmt die SystemKom GmbH keine Haftung; es besteht kein Anspruch auf Ersatz der Karte oder Rückerstattung des Kaufpreises.

5. Allgemeine Platzregeln

Die allgemeinen Golfregeln sowie die Platzregeln der jeweiligen Golfanlage (siehe Aushang vor Ort) sind für jeden Benutzer verbindlich.

6. Aktueller Wert

Die aktuell spielbaren Runden der Karte können bei jeder teilnehmenden Golfanlage eingesehen oder über das Internet unter Kartenauskunft/Card-Check unter Eingabe der Kartennummer abgerufen werden.

7. Missbrauch

Jeder Missbrauch der KÜSTENCARD, insbesondere die Verwendung durch nicht berechtigte Personen, führt zum ersatzlosen Einzug und zum Erlöschen der Gültigkeit der Karte.

8. Übertragbarkeit

Die Rechte aus dieser Karte sind nicht übertragbar. Bei Karten die nicht im Golfclub vor Beginn der ersten Runde gekauft wurden, wird der Spielername (Karteninhaber) bei der ersten Runde erfasst (als Geschenk gekauft vom Beschenkten gespielt).

9. Technischer Defekt der Karte

Sollte die KÜSTENCARD einen technischen Defekt aufweisen, hat sich der Inhaber an die Firma SystemKom (040-539 33 99-0) zu wenden. Eine Haftung besteht nur bei ursprünglicher Beschädigung oder technischem Mangel der Chipkarte oder der technischen Lesegeräte unter der Voraussetzung sachgemäßer Handhabung und Aufbewahrung der Karte durch den Inhaber. Die Haftung ist auf den Kaufwert begrenzt.

10. Handhabung

Soll die KÜSTENCARD eingesetzt werden, so ist diese vor Spielbeginn im Sekretariat der Golfanlage zur Erfassung der Greenfee-Runde vorzulegen. Ist kein Personal anwesend, trägt der Karteninhaber sich mit Namen und der Nummer seiner KÜSTENCARD im Greenfeebuch der Golfanlage ein.

11. Anmeldung

Es wird empfohlen, sich vor Spielbeginn in der jeweiligen Golfanlage unter Nennung der KÜSTENCARD anzumelden. Ohne Anmeldung kann nicht garantiert werden, dass die gewünschte Abschlagszeit in der jeweiligen Golfanlage wahrgenommen werden kann.

12. Fragen

Fragen zur KÜSTENCARD können an die SystemCard Golfservices unter der Telefonnummer: +49 (040) 539 33 99-0 gerichtet werden.


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